Haben Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags in Deutschland erhalten? Glauben Sie, dass Ihr deutscher Arbeitgeber Sie ohne Grund oder ohne Einhaltung der erforderlichen Formalitäten entlassen hat? Mit unserer Unterstützung haben Sie die Chance auf eine Abfindung oder Wiedereinstellung.

Ohne finanzielles Risiko - mit einer Chance auf Abfindung

Mit uns haben Sie die Chance, die höchstmögliche Abfindung zu erhalten oder wieder eingestellt zu werden. Und das alles in der Regel ohne finanzielles Risiko und ohne die Notwendigkeit, persönlich vor Gericht zu erscheinen.

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Professionalität

In jedem Stadium des Verfahrens stehst Du in Kontakt mit einem polnisch-deutschen Anwalt. Von Anfang an wirst du von einem Profi beraten.

Klare Regeln

Wir setzen auf Klarheit in der Kommunikation und sagen die Dinge, wie sie sind. Wir erklären deine Rechte klar und verständlich. Wir bewerten deine Chancen realistisch.

Minimierung des finanziellen Risikos

Wir verstehen deine schwierige Situation nach dem Verlust deines Arbeitsplatzes. Daher beantragen wir, wenn es Gründe dafür gibt, eine Befreiung von den Gerichtskosten oder setzen uns dafür ein, dass diese von deinem Versicherer übernommen werden. Wir bieten dir auch alternative Abrechnungsmodelle an.

Effektivität und Engagement

Dank langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht verteidigen wir deine Rechte nach Erhalt einer Kündigung durch den Arbeitgeber in Deutschland effektiv. Wir gehen mit vollem Engagement auf jeden Mandanten ein.

Warum sollen Sie uns mandatieren?

Wir verstehen, dass der Erhalt einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrages im Ausland eine äußerst belastende Erfahrung sein kann. Plötzlich stehen Sie ohne Einkommen da, und der letzte Gedanke, der Ihnen in den Sinn kommt, ist ein Kampf vor Gericht.

MIT UNS SIND SIE NICHT ALLEIN! 

Viele Menschen standen genau an dem Punkt, an dem Sie sich jetzt befinden. Sie haben sich uns als Mandanten angeschlossen, und dank unserer rechtlichen Beratung und unserer Intervention vor deutschen Gerichten haben sie eine angemessene Abfindung in Höhe mehrerer Monatsgehälter erhalten oder wurden rückwirkend wieder eingestellt, wodurch ihnen die ausstehenden Gehälter ausgezahlt wurden.

Wir analysieren Deinen Fall

Vielleicht ist Deine Situation gar nicht so schlimm, wie Du denkst? Möglicherweise ist die Kündigung Deines Arbeitsvertrages in Deutschland gar nicht wirksam. Hat Dein Arbeitgeber Dir die Kündigung vielleicht nur per E-Mail geschickt? Oder hast Du zuvor keine erforderliche Abmahnung erhalten? 
Es gibt viele Gründe, warum eine Kündigung unwirksam sein könnte. Lass unseren Experten einen Blick auf Deinen Arbeitsvertrag und Deinen individuellen Fall werfen!
 

Wir informieren Dich über die Finanzierungsmöglichkeiten

Wir möchten nicht, dass Du aus Angst vor Verfahrenskosten auf Deine Rechte verzichtest. Daher stellen wir in Deinem Namen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, wenn Dein Einkommen niedrig ist, oder wir setzen uns mit Deiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung, falls Du eine solche hast. 
Wichtig! In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten tragen Sie in der ersten Instanz nicht die Kosten der Gegenseite!
 

Wir nehmen Dir Deine Angst

Gerichtsverfahren stressen Dich, und Du möchtest nicht persönlich im Gerichtssaal erscheinen? Das musst Du auch nicht. Unsere Rechtsanwälte werden Deine Interessen vor Gericht vertreten. Vom ersten Beratungsgespräch über die Klageeinreichung bis hin zur Verhandlung und dem Abschluss des Verfahrens stehen wir an deiner Seite. 

Fülle das Formular aus

Um Deine Angelegenheit zu analysieren, fülle bitte das beigefügte Formular aus. Wir werden uns innerhalb von 24 Stunden mit Dir in Verbindung setzen. Die erste Beratung kostet Dich nichts.

 

  • Du erhältst eine unverbindliche, kostenlose Einschätzung Deiner Situation.
  • Du erfährst, wie Deine Chancen vor dem Arbeitsgericht stehen.
  • Du wirst darüber informiert, welche Schritte Du unternehmen musst, um Deine Rechte zu verteidigen.
  • Wir beantworten Deine Fragen.

Zögere nicht! Schreib uns oder vereinbare einen Gesprächstermin!

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Du vereinbarst einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Während des Gesprächs besprechen wir Deinen Fall. 

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Wir reichen die Kündigungsschutzklage ein.

Du erteilst uns den Auftrag, und wir reichen die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein (sowie den Antrag auf Prozesskostenhilfe, falls erforderlich).

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Wir erzielen eine Abfindung oder eine Wiedereinstellung.

In der Regel verhandeln wir während des Gütetermins oder des Kammertermins ein für Dich zufriedenstellendes Ergebnis.

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Überzeuge Dich selbst und vereinbare einen Termin mit unseren Experten!

Seit vielen Jahren sind wir auf dem deutschen Markt tätig und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor deutschen Gerichten. Wir haben unser Jurastudium abgeschlossen und jeder von uns hat den Doktortitel der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina erworben. Wir sind sowohl in Deutschland als auch in Polen zur Ausübung des Anwaltsberufs zugelassen.

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Dr. Karolina Wróblewska, LL.M.

Radca Prawny (Rechtsanwältin)

europäisch niedergelassene Rechtsanwältin

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Dr. Artur Barczewski, LL.M.

Radca Prawny (Rechtsanwalt)

europäisch niedergelassener Rechtsanwalt

Häufig gestellte Fragen

Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung hast Du gemäß § 4 KSchG nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wenn die Klage nicht innerhalb dieser Frist erhoben wird, wird die Kündigung wirksam.

Ja. Die Erstberatung findet online oder telefonisch statt. Vor Gericht werden Sie von unseren Anwälten vertreten.

Grundsätzlich nein. Wenn Dich ein Anwalt vertritt, erscheint er in Deinem Namen im Gerichtssaal und wird Deine Interessen verteidigen. Eine Ausnahme besteht, wenn das Gericht Dein persönliches Erscheinen anordnet.

Ja, Du kannst die Wirksamkeit der Kündigung anfechten, selbst wenn sie unter Einhaltung der Kündigungsfristen ausgesprochen wurde. Die Wirksamkeit der Kündigung kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden, zum Beispiel, wenn sie formale Anforderungen nicht erfüllt, wenn die entsprechende Form (z. B. Kündigung nur per E-Mail) nicht eingehalten wurde, wenn keine erforderliche vorherige Abmahnung erfolgt ist oder wenn die Kündigung gegen die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) verstößt.

Es hängt alles davon ab, welche Vereinbarung Du mit Deinem Versicherer getroffen hast und welche Bedingungen vereinbart wurden. Wenn Arbeitsrechtssachen in Deinem Versicherungsschutz enthalten sind, wird der Versicherer die Kosten für die Führung des Verfahrens übernehmen. Wenn Du Dich an uns wendest und uns Deinen Fall anvertraust, prüfen wir die Möglichkeit, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden, und nehmen Kontakt mit dem Versicherer auf.

Ja, in diesem Fall bieten wir eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Denke daran, dass Du in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, selbst bei einem verlorenen Prozess, in der ersten Instanz nicht die Kosten der Gegenseite tragen musst. Du trägst lediglich die Gerichtskosten. Das finanzielle Risiko ist daher deutlich geringer.

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